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Bezirksturnierordnung Schachbezirk Magdeburg PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Detlev Germer   
05.07.2010

Die unten stehende Fassung der BTO gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksspielkommission und des Vorstandes des Schachbezirkes Magdeburg.

Die eingearbeiteten Änderungen wurden aufgrund der im letzten Jahr beschlossenen Strukturänderung notwendig.

 

Bezirksturnierordnung Schachbezirk Magdeburg

 

0          Inhalt der Bezirksturnierordnung

 
0          Inhalt der Bezirksturnierordnung
A         Grundlegende Bestimmungen
B         Spielgenehmigung
C         Spielberechtigung
D         Allgemeine Turnierbedingungen
E         Turnierleiter und Schiedsrichter
F          Spezifische Regelungen der Bezirksmeisterschaften
FI        Einzelmeisterschaft
FII       Bezirksmannschaftsmeisterschaft (BMM)
F III    Pokaleinzelmeisterschaft
F IV    Pokalmannschaftsmeisterschaft
F V      Blitzeinzelmeisterschaft
F VI    Blitzmannschaftsmeisterschaft
F VII   Schnellschacheinzelmeisterschaft
F VIII Schnellschachmannschaftsmeisterschaft
 

A   Grundlegende Bestimmungen

1.      Die Bezirksturnierordnung (BTO) regelt den Spielverkehr im Schachbezirk Magdeburg
2.      Für alle in der Bezirksturnierordnung nicht geregelten Festlegungen gilt die Landes­tur­nier­ordnung. Die Gliederung der BTO  entspricht der Landesturnierordnung.   
 

3.      Die Bezirksturnierordnung ist für alle Meisterschaften und offiziellen Veranstaltungen des Schachbezirk Magdeburg e. V. verbindlich. Einsprüche gegen die Entscheidung des Be­zirksspielleiters Magdeburg entscheidet die Bezirksspielkommission auf ihrer jährlichen Sitzung (in der Regel Juni) oder zwischen den Sitzungen der Bezirksspielkommission der Vorsitzende des Schachbezirk Magdeburg endgültig.

4.      Die Bezirksturnierordnung wird durch den Bezirksschachtag beschlossen. Zwischen den Bezirksschachtagen kann sie nur durch die Bezirksspielkommission geändert werden. Die Bezirksspielleiterkommission besteht aus dem Bezirksspielleiter Magdeburg und den Staf­felleitern der im Bezirksmaßstab spielenden Staffeln und den Turnierleitern der Pokale. Die Staffelleiter der Kreise haben das Recht beratend teilzunehmen. Beschlüsse zur Änderung der Bezirksturnierordnung be­dürfen der Zweidrittelmehrheit der Bezirksspielkommission und der einfachen Mehrheit des Vorstandes Schachbezirk Magdeburg.

5.      Im Bereich des Schachbezirk Magdeburg können folgende offiziellen Meisterschaften stattfinden:
·        Bezirkseinzelmeisterschaften (BEM)
·        Bezirksmannschaftsmeisterschaften (BMM)
·        Pokaleinzelmeisterschaften
·        Pokalmannschaftsmeisterschaften
·        Blitzeinzelmeisterschaften
·        Blitzmannschaftsmeisterschaften
·        Schnellschachmeisterschaften (Einzel)
·        Schnellschachmeisterschaften (Mannschaft)
Die BMM wird durch die Bezirksspielleiterkommission organisiert. Alle anderen Mei­ster­schaften finden statt, wenn ein geeigneter Veranstalter die Zustimmung der Bezirks­spiel­kommission erhält. Anträge sind bis zum 31. Mai für die nachfolgende Saison beim Bezirksspielleiter Magdeburg einzureichen.
Die Bezirksschachjugend regelt ihren Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die Schach­kreise regeln ihren Spielbetrieb  eigenverantwortlich und melden die Kreismeister/Sieger der Kreisunion bis 31.05. (soweit in der Ausschreibung kein anderer Termin genannt ist) an den Bezirksspielleiter. Wollen Kreise oder eine Kreisunion erstmals eine Mannschaft melden, ist es bis zum 28.02. anzuzeigen, damit es in der Relegation um den Abstieg aus der Bezirksklasse berücksichtigt werden kann.

B   Spielgenehmigung

Die Regelungen der Landesturnierordnung werden im vollen Umfang übernommen.

C   Spielberechtigung

Die Regelungen der Landesturnierordnung werden übernommen und in folgenden Punkten erweitert:
·         Der Punkt C4 Nachwuchsförderung gilt analog für die Frauenförderung.
·         Nachwuchsspieler und Frauen dürfen in der jeweiligen Kategorie in Mannschaften ver­schiedener Vereine spielen, die Mitgliedschaft kann in jedem der Vereine sein.
·         In der BMM haben nur Spieler eine Spielberechtigung, wenn diese im turnusmäßigen Bericht des Staffelleiters bestätigt sind.
 

D   Allgemeine Turnierbedingungen

 

1.      Die Spielregeln der FIDE und der Turnierordnung des DSB sind anzuwenden, soweit die Bezirksturnierordnung nichts anderes aussagt.
2.      Das Spieljahr beginnt am 01. September und endet am 31. August.

3.      Die Spieltermine und die Spielorganisation werden jährlich durch die Bezirksspiel­kom­mis­sion festgelegt. Die Spieltermine des Landes für die Punktspiele der Mannschaften sind in der Regel zu nutzen.
4.      Im Turnierraum dürfen Handys weder benutzt werden, noch eingeschaltet sein. Verstöße dagegen werden mit Partieverlust bestraft. Der Schiedsrichter ist berechtigt vor Wettkampfbeginn Ausnahmen zu genehmigen.

 

E   Turnierleiter und Schiedsrichter

1.      Der Bezirksspielleiter Magdeburg ist für den gesamten Wettkampfbetrieb im Schachbezirk Mag­deburg verantwortlich. Er organisiert mit der Spielkommission den Wett­kampf­betrieb, setzt die Turnierleiter für die anderen Wettkämpfe des Schachbezirkes Magde­burg ein und kontrolliert sie.
2.      Turnierleiter sind für alle Wettkämpfe einzusetzen. Der Turnierleiter hat die Pflicht alle Rahmenbedingungen abzusichern. Er stellt die Teilnahmeberechtigung fest und hat das Hausrecht im Turniersaal. Der Turnierleiter (Staffelleiter) hat die Pflicht innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Turniers die Unterlagen für die Klassifizierung beim DWZ-Beauftragten des Schachbezirk Magdeburg und die Abschlusstabellen beim Be­zirks­spielleiter Magdeburg einzureichen. Der Turnierleiter überwacht die Schiedsrichter und hat das Recht, Entscheidungen zu revidieren.
3.      Die Schiedsrichter überwachen die Wettkämpfe und sind vor Beginn eines jeden Wett­kamp­fes einzusetzen. Sie wachen über die Einhaltung der Spielregeln und ahnden Ver­stöße. Schwerpunkt der Arbeit bildet unter anderem die Überwachung der Zeitnotphase und Endspurtphase.

 

F1  Spezifische Regelungen für die Bezirkseinzelmeisterschaften

 
1.      Die BEM wird in der Regel als Siebenrundenturnier im  Schweizer System ausgetragen.
2.      Jeder Spieler des Schachbezirks Magdeburg mit Spielgenehmigung ist teilnahme­be­rechtigt. Sollte die Teilnehmerzahl in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höher als 24 sein, legt die Spielkommission einen Teilnehmerschlüssel fest. Er soll den Besten der vorange­gan­genen Kreismeisterschaften, und in Kreisen ohne Meisterschaften mindestens einem Vertreter jedes Vereins die Teilnahme ermöglichen.
3.      Der Turnierleiter reicht die Turnierbedingungen (Bedenkzeit, Wertungen, ...) vier Wochen vor Beginn beim Bezirksspielleiter Magdeburg zur Bestätigung ein. Es wird angestrebt je­des Jahr unter ähnlichen Bedingungen zu spielen.
4.      Sollten keine anderen Bewerbungen vorliegen, hat die Bezirksspielkommission das Recht, einem geeigneten Veranstalter  sein Turnier als BEM zu bestätigen. Die Platzierung rich­tet sich dann nach der Reihenfolge der Spieler des Schachbezirks Magdeburg im Ge­samt­klassement.
5.      Der Sieger erhält den Titel Bezirksmeister des Schachbezirkes Magdeburg 20_ _ und den Wanderpokal des Bezirksmeisters. Der Wanderpokal  bleibt Eigentum des Schachbezirks Magdeburg.

F2  Bezirksmannschaftsmeisterschaften

 
1.      Staffelleiter: Die Bezirksspielkommission setzt für die Staffeln des Schachbezirks Mag­deburg geeignete Staffelleiter ein. Der Bezirksspielleiter Magdeburg  ist berechtigt Staffelleiter abzusetzen und neue einzusetzen. Die Rechte und Pflichten des Staffelleiters, soweit sie in anderen Ordnungen nicht festgelegt sind, regelt die Spielkommission.
2.      Teilnehmende Mannschaften: Die teilnehmenden Mannschaften werden vor Saison­be­ginn bekannt gegeben. Die Meldung hat durch die Vereinsverantwortlichen für alle Mann­schaften bis zum 31. Mai jeden Jahres zu erfolgen. Es wird angestrebt, dass die Mann­schafts­leiter, soweit sie von den Vereinsvorsitzenden autorisiert sind, auf dem letzten Run­­denbericht des Spieljahres ihre Teilnahme oder Nichteilnahme bestätigen. Ein späterer Rück­zug wird in der Bezirksoberliga und Bezirksliga mit einem Bußgeld von 25 Euro für den entsprechenden Verein geahndet, wenn er vor der ersten Run­de erfolgt, nach der ersten Runde beträgt das Bußgeld 50 Euro. Ei­ne Teilnahmeberechtigung erhalten Mannschaften nur, wenn sie bis 31. Mai alle verhäng­ten und wirksamen Bußgelder bezahlt haben.
3.      Staffeleinteilung: Die Staffeleinteilung erfolgt nach territorialen Gesichtspunkten. In  je­der Staffel sind maximal zwei Mannschaften eines Vereines zulässig.
4.      Kosten: Sämtliche Kosten sind durch die teilnehmenden Mannschaften/Vereine zu tragen. Anfallende Schiedsrichterkosten trägt der gastgebende Verein. Jeder Schriftverkehr an die Staffelleiter und den Bezirksspielleiter Magdeburg hat unter Beilage von Briefmarken im Wert von 2 Euro zu erfolgen (gilt nicht für Rundenberichte und Spielverlegungen). 
5.      Grundlagen der BMM: Die Durchführung der Wettkämpfe erfolgt auf Grundlage der Bezirksturnierordnung und einer jährlichen Ausschreibung. Die Ausschreibung enthält die Spieltermine (einschließlich Relegation), die Staffeleinteilung, Staffelleiter und besondere Bedingungen. Die Ausschreibung ist mit einfacher Mehrheit von der Spielkommission zu beschließen. Die Mannschaftsaufstellungen und Ansetzungen erhalten alle Mannschaften  bis zum 15.09. vom Staffelleiter.

6.
      Struktur des Schachbezirk Magdeburg:
Der  Spielbetrieb erfolgt in sechs Staffeln. Die höchsten Spielklassen sind die zwei Bezirksoberligen, in der zweiten Ebene folgen vier Bezirksligen.


7.
      Bezirksoberligen: Die Sieger der Bezirksoberligen steigen in den Spielbetrieb des Landes auf. Es gibt in jeder Bezirksoberliga 2 Absteiger. Die Schlussrunde wird als zentrale Runde je Bezirksoberliga gespielt. Sonderfälle, z.B. bei abweichender Absteigeranzahl aus dem Spielbetrieb des Landes, werden durch die Bezirksspielkommission zeitnah geregelt. 



8.      Bezirksligen (Nord, Mitte, Südost, Südwest): Die Staffelsieger steigen auf. Die Staf­felletzten steigen ab. Von den Vorletzten steigen soviel ab, wie  es notwendig ist, um im Folgejahr 40 Mannschaften in den Bezirksligen zu haben. Solange sich nicht mehr als 8 Kreise um den Aufstieg bewerben, steigen alle Kreissieger auf. Die Relegation aus der  Bezirksliga der Staffelvorletzten erfolgt nach folgendem Schema: Ein Absteiger: der Vorletzte mit dem absolut schlechtesten Ergebnis tritt bei dem Verein mit dem zweit­schlechtesten Ergebnis an. Zwei Absteiger: die Vorletzten der jeweils territorialnahen Bezirksligastaffeln ermitteln die beiden Absteiger im direkten Vergleich beim jeweili­gen Punktbesseren der Saison. Drei Absteiger: der Punktbeste empfängt den Zweitbesten und der Sieger verbleibt in der Bezirksliga.
9.  Mannschaftsstärke: Jeder Mannschaftskampf findet an 8 Brettern statt (Bezirksliga an 6 Brettern), die Heimmannschaft hat an den geraden Brettern Weiß. Spielberechtigt ist eine Mannschaft mit vier Spielern (Bezirksliga drei).
10.  Spielbeginn: Der Spielbeginn aller Wettkämpfe ist 09.00 Uhr. Alle Spieler müssen 15 Mi­nuten vor Beginn zur Legitimation (PA oder Reisepaß) und Bekanntgabe der Mann­schafts­aufstellung anwesend sein. Verspätet sich eine Mannschaft, geht die Wettkampf­or­ga­nisation zu Lasten der Bedenkzeit der säumigen Mannschaft. Änderungen des Spiel­be­ginnes sind zwischen den Mannschaftsleitern bis 10 Tage vor Wettkampfbeginn abzu­stim­men und von beiden Mannschaftsleitern dem Staffelleiter mitzuteilen. Der zustimmenden Mannschaft sind vor dem Wettkampfbeginn die entstandenen Kosten durch die bean­tra­gen­de auszugleichen. Eine Beginnverlegung der Schlussrunde ist nicht möglich.
11.  Spielverlegung: Einzelne Spiele können nicht verlegt werden. Die vollständige Verlegung der Begegnung zweier Mannschaften soll möglichst vermieden werden. Eine Verlegung der Schlussrunde ist nicht statthaft. In begründeten Ausnahmefällen können beim Staffelleiter ausschließlich Vorverlegungen beantragt werden. Die Zustimmung beider Mannschaften muss vorliegen. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Überweisung von 20 Euro an den Landesschachverband (Verlegungsgebühr) beizulegen. Von der Gebühr erhält die andere Mannschaft 5 Euro zur Auslagenerstattung. Lehnt der Staffelleiter die Verlegung ab, werden 10 Euro zurück erstattet. Die Entscheidung des Staffelleiters ist endgültig. Die Spiel­ver­le­gung in ein anderes Spiellokal ist dem Staffelleiter vorher anzuzeigen (jeder festgestellte Verstoß führt zu einem Bußgeld von 10 Euro). Die Verlegung einer Begegnung, ohne vorherige Genehmigung durch den Staffelleiter und Bekanntgabe im vorhergehenden Rundenbericht, wird mit 0:0 Mannschafts- und Brettpunkten für diese Begegnung für beide Mannschaften gewertet.
12.  Spielmaterial: Die gastgebende Mannschaft stellt das Spielmaterial. In der zentralen Schluss­runde  stellt jede Mannschaft vier Bretter und Figurensätze, fünf Uhren und not­wen­dige Partieformulare, Spielberichtsbogen.
13.  Wertung: Der Mannschaftskampf ist gewonnen, wenn mehr Brettpunkte als der Gegner erzielt werden. Erzielen beide Mannschaften die gleiche Anzahl, ist der Wettkampf un­ent­schieden. Der Sieger erhält 2 Mannschaftspunkte, der Verlierer 0, und bei Unentschieden beide 1 Punkt. Haben beide keine spielberechtigte Mannschaft, erhalten beide 0 Mann­schafts­punkte. Der Tabellenstand richtet sich nach den erzielten Mannschaftspunkten (Wer­­­tung Brettpunkte, Sonneborn-Berger, Kampf gegeneinander, Brettwertung des Kamp­­fes, reziproke Brettwertung).
14.  Bedenkzeit: Die Bedenkzeit beträgt für die ersten 40 Züge 120 Minuten. Danach erhalten die Spieler in den BOL 60 Minuten für den Rest der Partie. Die Uhren werden zu Wettkampfbeginn auf 03.00 Uhr gestellt. Die erste Zeitkontrolle erfolgt um 05.00 Uhr, die zweite um 06.00 Uhr. In den Bezirksligen beträgt die Bedenkzeit für die ersten 36 Züge 90 Minuten. Danach erhalten die Spieler 30 Minuten für den Rest der Partie. Die  beiden Uhren werden auf 03.30 gestellt und 30 Minuten vorgestellt, wenn die erste Zeitkontrolle die Ausführung von mindestens 36 Zügen ergibt.
15.  Nichtantritt: Bei Nichtantritt erhält der Gegner 2-0 Mannschaftspunkte und 8-0 (Bezirksliga 6-0) Brett­punk­te. Ein zweiter schuldhafter Nichtantritt in einer Saison führt zur Disqualifikation und zum Abstieg. Hat die disqualifizierte Mannschaft mindestens die Hälfte der Mannschafts­kämp­fe gespielt, werden die restlichen Spiele 0-2 (0-8; Bezirksliga 0-6) gewertet. Sind noch nicht die Hälfte ge­spielt, werden alle Mannschaftsergebnisse gestrichen. Der erste Nichtantritt zieht ein Buß­geld von 25 Euro, der zweite 50 Euro nach sich.
 
16.  Spielberichtsbogen: Der Spielberichtsbogen ist am Spieltag bis 18.00 Uhr von der gast­ge­benden Mannschaft per Email an den Staffelleiter und Verantwortlichen für Öffentlich­keitsarbeit zu senden. Bis Ende der Saison 2005/6 sind andere Möglichkeiten statthaft, so­weit der Staffelleiter oder die Mannschaften nicht über die technischen Möglichkeiten ver­fügen. Der Spielbericht sollte in diesem Fall per Fax gesendet werden oder muss am Spiel­tag an ein zuverlässiges Postunternehmen übergeben werden. Die Meldung an den Öffentlichkeitsverantwortlichen hat zwingend am Spieltag bis 18.00 Uhr zu erfolgen (SMS, Fax oder Telefon: Staffel, Heimmannschaft, Auswärtsmannschaft, Mannschaftsergebnis und Name des Meldenden). Der Spielberichtsbogen ist vor Wettkampfbeginn von beiden Mannschaften auszufüllen. Jeder Spieler ist unter Beachtung der gemeldeten Reihenfolge mit Meldenummer einzutragen (Vorname bei Notwendigkeit). Die Spielberichts­bögen sind von den Mannschaftsleitern und dem Schiedsrichter zu unterschreiben und von beiden Mann­schaftsleitern ein Jahr aufzuheben. Verstöße gegen den Absatz 17 ziehen im Erstfall ein Bußgeld von 10 Euro nach sich. Im Wiederholungsfall erhöht sich innerhalb eines Spieljahres das Bußgeld jeweils um 10 Euro.
17.  Schiedsrichter: Durch den Gastgeber ist ein (möglichst lizenzierter) Schiedsrichter zu stel­len. Ist kein Schiedsrichter anwesend, der nicht Mitglied in einem der beteiligten Ver­eine ist, fungieren beide Mannschaftsleiter als Schiedsrichter. Sind nur die Mann­schafts­leiter der beteiligten Mannschaften da und können sich nicht einigen, ist der Streitfall im Spielbericht zu vermerken und vom Staffelleiter zu entscheiden. Nicht geklärte Streitfälle und Proteste sind auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Streitfälle entscheidet der Staffelleiter. Gegen die Entscheidung des Staffelleiters ist innerhalb von 10 Tagen Protest einzulegen. Der Protest ist an den Bezirksspielleiter Magdeburg zu richten unter Beilage von einer Protestgebühr von 5 Euro in Briefmarken der Deutschen Post. Gegen den Ent­scheid des Bezirksspielleiters kann Protest eingelegt werden. Die Protestgebühr beträgt 35 Euro. Über den Protest entscheidet das Turniergericht des Schachbezirk Magdeburg e. V., welches aus drei Mitgliedern der Spielkommission besteht. Die berufenen Mitglieder dür­fen nicht Mitglied eines der beteiligten Vereine oder der beteiligte Staffelleiter sein. Die Fahrtkosten des Turniergerichtes werden aus der Protestgebühr ersetzt. 
 

18.  Mannschaftsmeldung: Jede Mannschaft hat bis zum 31.05. dem Staffelleiter die Teil­nah­me an der folgenden Saison zu melden. Bis zum 15.08. sind zu melden: Name der Mann­schaft, Ort des Spiellokals (einschließlich Telefon und Erreichbarkeit), Name, Anschrift, Telefon, Handy, Fax, Email des Mannschaftsleiters, Angaben zu den Spielern in der ver­bindlichen Reihenfolge (Name, Vorname, Geburtsdatum, DWZ). Unvollständige und ver­spätete Meldungen verwirken das Recht auf die Teilnahme und führen zum Zwangs­ab­stieg. Der Staffelleiter kann nach seinem Ermessen die Teilnahme zulassen,
wenn die In­teressen der anderen Mannschaften gewahrt bleiben und es organisatorisch möglich ist. Der Staffelleiter legt ein Bußgeld von 5 Euro fest (gilt auch für verspätete Spiel­be­richts­bo­gen).
 

19.  Aufstellungsregeln:  Jede Mannschaft darf maximal 20 Spieler melden. Es darf kein Spieler mit einer mehr als 250 Punkten schlechteren DWZ vor einem Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 250 Punkte bessere DWZ besitzt (es gilt die am 01.08. beim DSB im Internet veröffentlichte Liste). Begründete Ausnahmen für Nachwuchsspieler sind über den Jugendwart beim Bezirksspielleiter zu beantragen. Spieler ohne DWZ kön­nen auf Antrag beim Bezirksspielleiter eine Sondereinstufung erhalten.  Abgemeldete Spie­­ler zählen zum Kontingent des Jahres. Melden sich abgemeldete Spieler in der glei­chen Saison wieder an, erhalten sie ihren ursprünglichen Platz. Die ersten 8 (Bezirksliga 6) Spieler sind Stammspieler und nur in dieser und höherklassigen Mannschaften spielberechtigt. Eine Nachmeldung von Stammspielern oder Veränderung der Reihenfolge ist nicht statthaft. Verliert ein Stammspieler die Spielberechtigung, rückt der erste Ersatz­spieler nach. Ist dieser Spieler Stammspieler einer niederen Mannschaft, verliert er die Spiel­berechtigung für diese, und es wird analog verfahren.
 
20.  Ausfall von Stammspielern: Fehlt ein Stammspieler, so ist zwingend aufzurücken, analog gilt dies für den Einsatz von Ersatzspielern. Lückenlos unbesetzte Bretter am Ende der Aufstellung bleiben Bußgeldfrei. Die Aufstellung, Eintragung auf dem Spielberichtbogen eines Spielers, welcher zum Zeitpunkt des Wettkampfbeginns nicht anwesend ist, wird nur gestattet, wenn seine tatsächliche Teilnahme auch geplant/möglich ist. Tritt der Spieler die Partie nicht an, geht der Punkt kampflos an die gegnerische Mannschaft, weiterhin wird ein Bußgeld von 20 Euro ab dem ersten Fall verhängt. Die Eintragung auf dem Spielberichtsbogen gilt dennoch als Einsatz im Hinblick auf einen möglichen Mehrfacheinsatz. Trifft der Spieler noch nach Verlust seiner Partie durch Zeitablauf, aber noch während der Mannschaftsbegegnung ein, kann die betroffene Mannschaft beim Bezirksspielleiter ein Erlass des Bußgeldes beantragen.
 

Das unbesetzte Brett ist kampflos für den Gegner gewonnen, besetzen beide Mannschaften ein Brett nicht, wird dieses Brett für das Mannschafts­ergeb­nis nicht gewertet. Die gemeldeten Ersatzspieler können unter Beachtung der Reihenfolge eingesetzt werden, soweit Stammspieler fehlen.
 

21.  Einsatz Ersatzspieler: Ersatzspieler dürfen nicht in Mannschaften gleicher oder höherer Ebene als Stammspieler gemeldet sein. Der aktive Einsatz als Ersatzspieler darf in der Mannschaft einer Staffel nur erfolgen, wenn er in der anderen Mannschaft noch keine drei Einsätze hatte (entfällt Bezirksliga). Mannschaften, welche ihr Kontingent von 20 Spie­lern noch nicht ausgeschöpft haben, können Ersatzspieler nachmelden. Sie werden an das Ende der Mannschaftsliste angereiht. Nach Veröffentlichung der Passstelle (Rochade oder Internet) erteilt der Staffelleiter mit dem nächsten Rundenbericht die
Spielberechtigung für folgende Runden.
 

22.  Einsatz in unterschiedlichen Mannschaften eines Vereins: Ein Spieler darf an einem Spieltag nur in einer Mannschaft spielen. Als Spieltag gilt der Tag, einschließlich ver­leg­ter Wettkämpfe, die an diesem Tage stattgefunden hätten, solange die Termine des Schach­­bezirkes sich an die Termine des Landes und Bundes halten.  Spielt ein Spieler mehrfach aktiv an einem Tag (Runde), gilt er für alle Einsätze im Schachbezirk  als un­be­rech­tigter Spieler. Das Notieren auf dem Spielberichtsbogen gilt als Einsatz. Ab seinem Brett hat die Mannschaft alle folgenden Bretter verloren. Bei fehlerhafter Aufstellung sind alle folgenden Bretter ab dem zu tief eingesetzten Spieler verloren und für den Gegner gewonnen, wenn an dem jeweiligen Brett ein spielberechtigter Spieler anwesend war.
 

23.  Betrug/Täuschung: Der Betrug/Täuschung (Einsatz unter falschen Namen und Ähn­li­ches) bzw. der Versuch wird mit dem Verlust des Mannschaftskampfes (0-8/0-6) und ei­nem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Im Wiederholungsfall innerhalb von drei Jahren er­folgt der Zwangsabstieg aus dem Schachbezirk.

24.  Einsprüche und Schriftform: Einsprüche durch Mannschaften gegen den Runden­be­richt sind bis 14 Tage nach Erhalt möglich. Die Staffelleiter und der Bezirksspielleiter ha­ben das Recht des Einspruches bis einen Monat nach Erhalt des Rundenberichtes. Nach Än­derung des Rundenberichtes beginnt die Frist neu. Die spätere Feststellung von Ver­stößen (z. B. bei der DWZ-Auswertung) führen zu Bußgeldern, aber nicht zur Änderung des sportlichen Resultates. Die Übermittlung aller schriftlichen Mitteilungen soll per Email erfolgen. Der Empfänger hat den Eingang dem Absender zu bestätigen. Ab dem Beginn der Saison 2007/8 hat jede Mannschaft den Empfang von Email zu gewährleisten.

25.  Startgeld:
Das Startgeld beträgt je Mannschaft 15 Euro und ist bis 30.09. auf das Konto des Staffelleiters zu überweisen. Alle Bußgelder müssen spätestens 5 Tage nach Ablauf der Wi­der­spruchsfrist beim Staffelleiter eingegangen sein. Die verspätete Zahlung von Start- und Buß­geldern wird wie verspätete oder unvollständige Mannschaftsmeldung geahndet.
 

F III Bezirkspokaleinzelmeisterschaft

Der Einzelpokal findet statt, wenn ein Veranstalter die Durchführung beantragt. Spiel­berech­tigt sind alle Spieler des Schachbezirkes. Der Pokal findet im KO-System statt.

 

F IV Bezirksmannschaftspokal

1.      Der Mannschaftspokal findet im KO-System statt. Jede Mannschaft besteht aus vier Spie­lern eines Vereins. Die Reihenfolge ist für jeden Wettkampf frei wählbar. Nehmen aus Vereinen mehrere Mannschaften teil, darf jeder Spieler nur in einer der Mannschaften eingesetzt werden.
 

2.      Die Auslosung der letzten 16 Mannschaften erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Davor       wer­­den territoriale Gesichtspunkte berücksichtigt. Das Heimrecht der ausgelosten Vie­rergruppe erhält der Verein, dessen erste Mannschaft in der niedrigsten Liga spielt.
 

3.      Die Wettkämpfe finden  samstags oder sonntags statt. Der Wettkampf in der Regel­vierer­gruppe beginnt 09.00 Uhr. Der Vergleich der Sieger findet 13.30 Uhr statt. Die Verlierer können einen Prestigekampf austragen.
 

4.      Die in der Spielansetzung zu erst genannte Mannschaft hat an den Brettern 2 und 3 Weiß.
 

5.      Jede Mannschaft ist mit zwei Spielern spielberechtigt. Ein Nichtantritt zieht ein Bußgeld von 20 Euro nach sich.
 

6.      Die Mannschaft mit der höheren Zahl der Brettpunkte hat gewonnen. Bei unentschie­de­nem Wettkampf entscheidet die Brettwertung. Ist diese auch gleich, entscheidet ein Blitz­vergleich mit vertauschten Farben.
 

7.      Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für 36 Züge (03.30 Beginn), unter Zugabe von 30 Minuten bis Ende der Partie (05.00 werden Uhren 30 Minuten vorgestellt).
 

8.      Das Startgeld beträgt 7 Euro.
 

9.      Der Sieger erhält den Pokal und den Titel Mannschaftspokalmeister des Schachbezirkes Magdeburg 20_ _.
 

10.  Die Teilnahmemeldung erfolgt bis 05.09. an den Bezirksspielleiter.
 

11.  Für alle nicht festgelegten Punkte gelten die Bestimmungen der BMM.
 

F V   Bezirksblitzeinzelmeisterschaften

 Es gelten sinngemäß die Bestimmungen F1(4).

F VI  Bezirksblitzmannschaftsmeisterschaften

 

Es gelten sinngemäß die Bestimmungen F1(4).
 

 

F VII  Bezirksschnellschacheinzelmeisterschaft

 Es gelten sinngemäß die Bestimmungen F1(4).
 

F  VIII Bezirksschnellschachmannschaftsmeisterschaft

 Es gelten sinngemäß die Bestimmungen F1(4).
Letzte Aktualisierung ( 11.07.2010 )
 
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